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Gekürzt von der IG Kleingarten übernommen / Blog-Beitrag vom 18.12.2018 / Links funktionieren ggf. nicht mehr
Der Vorstand des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner berichtet kurz über die Verbandsversammlung vom 29.11.2018 und schiebt die Schuld an der Einführung des ausbeuterischen Knebelvertrags "Verwaltungsvollmacht" von sich.
Nach der Darstellung des Verbandsvorstandes wären vor "etlichen Jahren Fehler bei der Vertragsstruktur gemacht" worden, "die nun mühsam wieder korrigiert werden" müssten:
Bild 1: Screenshot von www.kleingarten-leipzig.de/aktuelles/news/2018-11-29-JHV/, angefertigt am 14.12.2018
Anm.: Wurde auf der Versammlung eine Umbenennung in "Kreisverband Leipzig der Kleinkärtner Westsachsen e. V." beschlossen?
Hierzu bedarf es unserer Meinung nach folgender Richtigstellung:
Schuld an der aktuellen Misere im Kreisverband trägt das heutige Führungsduo ganz und gar allein!
Im Detail:
Es ist soweit korrekt, dass die Einführung des Abzockvertrages "Verwaltungsvollmacht" im Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. Anfang der 2000er Jahre und damit vor Beginn des "Wirkens" des aktuellen Verbandsvorstandes eingeführt wurde. Die bloße Einführung der "Verwaltungsvollmacht" war jedoch nicht das Schadereignis, welches dieses Kartenhaus jetzt auf die unsanfte Tour zum Zusammenstürzen gebracht hat. Zumal die Einführung nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Vereinsvorstände in etwa so ablief: der Verband sandte den Vereinen die "Verwaltungsvollmacht" als ersten Vorschlag zur Prüfung zu. Plötzlich kamen sie unterschrieben zurück. Von einer gewollten, durch Verständnis der Zusammenhänge gestützten Änderung der Vertragsstrukturen kann zumindest auf Seiten der Vereine nicht gesprochen werden. Auch der damalige Geschäftsführer des Verbandes sagte uns gegenüber aus, dass eine Änderung der Zwischenpachtverträge überhaupt nicht vorgesehen war.
Es wäre für den Verbandsvorstand also eine leichte Übung gewesen, im Interesse der Mitgliedsvereine ordentlich über die Zusammenhänge zu informieren, die "Verwaltungsvollmacht" gemeinsam mit den Vereinen zu beseitigen und die alten Verträge ohne Ausnahme anzuerkennen. Aber nein - stattdessen hat erst das jetzige Führungsduo im Verbandsvorstand die "Verwaltungsvollmacht" durchgedrückt, um die Vereine auf Biegen und Brechen an den Verband zu binden. Die beiden haben damit u. M. n. den Schaden an Verband und Vereinen allein zu verantworten:
Bereits Ende 2014 bzw. Anfang 2015 wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Verbandes von den Vorsitzenden der damaligen Mitgliedsvereine "Auenblick" Schkeuditz und "Zur Sonne" Markkleeberg auf den grundlegenden Konflikt zwischen "Verwaltungsvollmacht" und den lange zuvor mit jedem Verein abgeschlossenen Zwischenpachtverträgen hingewiesen. Die beiden Vereinsvertreter empfahlen, es jedem Verein freizustellen, ob nach "Verwaltungsvollmacht" oder Zwischenpachtvertrag gearbeitet werden sollte. Dies wurde durch den Verbandsvorstand von vornherein abgelehnt und keines Gedanken gewürdigt. [...]
Diese Vereine erklärten zuvor die Abzocke mit der "Verwaltungsvollmacht" für beendet und beriefen sich auf die existierenden Zwischenpachtverträge. Der KGV "Zur Sonne" verwies zudem bereits in 2015 darauf, dass die "Verwaltungsvollmacht" einen klaren Bruch des Generalpachtvertrages zwischen Verband und Stadt Leipzig darstellt, weil darin Zwischenpachtverträge vorgeschrieben werden (vgl. Bild 2). Interessiert hat dies den Verbandsvorstand überhaupt nicht. Die Vereine brachten 2016 schlussendlich die hochkompetente Verbandsführung dazu, die Gültigkeit dieser Verträge anzuerkennen, und schafften es damit, sich gänzlich aus dem Verband und seinem mit der "Verwaltungsvollmacht" aufgebauten Haftungsverbund zu befreien.
Bild 2: Auszug aus dem Schreiben des KGV "Zur Sonne" e. V. Markkleeberg vom 05.05.2015, in dem der Verein die "Verwaltungsvollmacht" für ungültig und beendet erklärte. Der Verein wies ausdrücklich darauf hin, dass die "Verwaltungsvollmacht" einen klaren Verstoß gegen den Generalpachtvertrag mit der Stadt Leipzig darstellt.
Damit dies keinem anderen Verein mehr möglich sein sollte, forderte der Verbandsvorstand Mitte 2017 mit Verweis auf die "Verwaltungsvollmacht" von allen Mitgliedsvereinen sämtliche Unterpachtverträge in Kopie ein – schließlich ist der Kreisverband angeblich Verpächter jedes einzelnen Kleingartens. Die meisten Vereinsvorstände befolgten diese Weisung dummtreu. Damit war die "Verwaltungsvollmacht" in Stein gemeißelt – ein kurzfristiger Erfolg für die Verbandsspitze, der sich bald ins Gegenteil umkehren sollte.
Erst mit dieser Aktion war die "Verwaltungsvollmacht" tatsächlich eingeführt, die Vereine geknebelt. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre eine Korrektur viel einfacher möglich gewesen. Sie war aber schlichtweg vom Verbandsvorstand nicht gewollt, ist die "Verwaltungsvollmacht" doch so ein schöner Knebelvertrag und konnte man doch so toll behaupten, Verpächter von über 10.000 Parzellen zu sein! Getreu dem Motto des Verbandsvorsitzenden "Das ist nicht meine Rechtsauffassung!" behauptete der Verbandsvorstand darüber hinaus unumstößlich, über die "Verwaltungsvollmacht" auch die Verwaltung der Mitgliedsvereine (also nicht bloß der Kleingartenanlagen) an sich reißen zu dürfen (bspw. Mitgliederversammlung eines Vereins einberufen). Erst die gerichtliche Abwehr eines solchen illegalen Übernahmeversuchs beim KGV "Zur Sonne" samt ausdrücklichem Hinweis durch das zuständige Registergericht an den Kreisverband und einer Zahlung von über 500 € als Schadensersatz an den Verein brachten hier eine Besserung (hoffentlich!).
Bis zuletzt blendete der Verbandsvorstand nun noch aus, dass der Verband als Verpächter auch für Parzellenberäumungen geradestehen muss. Mit dem sinnlosen Einsammeln der Unterpachtverträge jedes Mitgliedsvereins holte man sich also auch sehr schöne Zahlungsverpflichtungen ins Haus. Wo das dann hinläuft, sieht man in Schkeuditz: dort ist der Verband auf dem Gebiet des KGV "Auenblick" stolzer Besitzer und damit Verantwortlicher für neun verwilderte Parzellen. Die Mitte Dezember 2018 beendete Beräumung nur einer dieser Gärten schlägt mit ca. 15.000 EUR beim Verband zu Buche.
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ursprünglicher Autor: Anton Marx